Buchhaltung und Steuern für Content Creator und Selbständige

Steuern für Content Creators (Grafik)

Eigentlich war es als Hobby gedacht. Aber so langsam verdienst du als Autorin, Fotograf, Webseiteninhaber oder Influencerin richtig Geld. Und du fragst dich: Muss ich als Content Creator eigentlich Steuern zahlen und dazu eine Buchhaltung machen? Wir beantworten hier die 7 wichtigsten Fragen.

1. Wieviel Geld darf ich nebenbei verdienen, ohne dass Steuern fällig werden?

Jedermann darf nebenbei bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden.

WICHTIG: Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen verstanden. Kosten für Material oder Dienstleistungen wie Webhosting darfst du also gegenrechnen. Zu den Einnahmen gehören aber auch Sachzuwendungen, also beispielsweise, wenn Du zu einer Reise eingeladen wirst.

2. Was passiert, wenn ich mehr als 410 Euro im Jahr als Content Creator verdiene?

Einkommen als Content Creator
Wenn dein Gewinn als Content Creator 410 Euro übersteigt, bist du steuerpflichtig.

Wenn du bis 820 Euro im Jahr als Content Creator verdienst, gilt der „Härteausgleich“ mit ermäßigter Besteuerung. Du musst deine Nebeneinkünfte aber auf alle Fälle in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn du hauptberuflich bei einem Arbeitgeber angestellt bist und ansonsten nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wärest.

WICHTIG: Deinem Arbeitgeber solltest du deine nebenberufliche Selbständigkeit auf alle Fälle mitteilen.

3. Muss ich als Minderjährige Steuern zahlen?

Wer angestellt oder freiberuflich Geld verdient, muss Steuern und manchmal auch Sozialabgaben wie Krankenkasse zahlen. Wenn Du als minderjähriger Content Creator regelmäßige Einkünfte hast und Rechnungen stellst, musst du dich selbständig machen. Dazu benötigst du die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. des Familiengerichts.

4. Welche Steuern muss ich als Content Creator zahlen?

Welche Steuern du als Content Creator zahlen musst, hängt davon ab, was genau du tust. Influencer sieht das deutsche Bundesfinanzministerium als gewerbesteuerpflichtig an, sobald der regelmäßige Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro ist. Es hat dazu sogar ein PDF zur Steuerpflicht für Influencer herausgegeben. Wenn du vor allem journalistische Artikel verfasst, Illustrationen oder Fotos verkauft, kann du dich womöglich als Freiberufler einstufen lassen und bist nicht gewerbesteuerpflichtig.

Auf alle Fälle musst du auf deinen Gewinn Einkommenssteuer bezahlen, sowie Umsatzsteuer verlangen und abführen, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr über 22.000 Euro lag. Ansonsten giltst du als Kleinunternehmer, und musst in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

WICHTIG: Wenn du in einer Rechnung Umsatzsteuer verlangst, musst du diese auch abführen.

5. Wie zahle ich eigentlich als Content Creator Steuern?

Um Steuern zu bezahlen, musst du bei deinem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Dazu musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen. Wenn du nicht als Freiberufler tätig sein kannst, musst du außerdem ein Gewerbe anmelden. Das machst du bei deinem Ordnungsamt vor Ort.

WICHTIG: Wenn du umziehst, vor allem an einen anderen Ort, musst du dein Gewerbe ummelden sowie die Steuernummer neu beim dann zuständigen Finanzamt beantragen.

6. Wie wichtig ist Buchhaltung für Content Creator und Freiberufler?

Du kannst deine Steuern nur richtig bezahlen, wenn du eine geeignete Buchhaltung hast. Sinnvollerwiese ist deine Buchhaltung digital, weil auch die Steuererklärung ausschließlich digital abgegeben werden kann.

7. Brauche ich als Content Creator einen Steuerberater?

Steuerberator Content Creator
Wenn du online Geld verdienst, kann ein Steuerberater sinnvoll sein.

Meist lohnt es sich, sich gleich zu Beginn der Selbständigkeit nach einer Steuerberaterin (amtliche Liste) umzusehen. Wer bereits kaufmännische oder buchhalterische Vorbildung mitbringt, kann sich auch mit Hilfe von Steuersoftware selbst in das Thema einarbeiten. Gute Pakete sind nicht ganz billig, bringen aber viele Infos mit, mit denen du dich fortbilden kannst. Leider ist das deutsche Steuerrecht äußerst komplex.

Es gibt auch sehr günstige Buchhaltungssoftware mit Steuerfunktionen. Diese lohnt sich aber eher für Einsteiger, oder Content Creators, die bereits mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Diese bieten manchmal die Möglichkeit, Buchhaltung und Steuer digital vorzubereiten, etwa über Datev Unternehmen online.

Content Creator als Beruf

Auch wenn viele, gerade aus der älteren Generation, Influencer und andere Online-Gestalter nicht für einen Beruf halten: Tatsächlich ist es gut möglich, dass du mit diesen Tätigkeiten sogar ein Unternehmen gründest, und dich mit Steuern für Content Creator beschäftigen musst. Zwar kannst du für Details auch dein Finanzamt um Hilfe bitten. Es lohnt sich aber, in gute Steuer-Software, Fortbildung und vielleicht sogar eine steuerliche Vertretung zu investieren. So vermeidest du böse (und potenziell teure) Überraschungen.

Über Sonja Angerer 1142 Artikel
Fachautorin und Redakteur. Bei Techsonar vor allem zuständig für die Bereiche Smartphone, Smart Home und Gadgets. Mit viel Erfahrung in Fachmagazinen, u.a Macwelt, Digifoto, Sign Pro Europe, Large Format und Fespa.com.